Aufgaben Datenbank

08.02.02.20 (Baden-Württemberg) Führen von Montageanlagen (Montageanlagenführer/-in)

Laufende Nr
536
SYS_1
08
SYS_2
08.02
SYS_3
08.02.02
SYS_4
08.02.02.20
ORGEINHEIT
Montage
UNB
Produktion
AUFGFAM
Automatische Montage
ERAAA
Führen von Montageanlagen (Montageanlagenführer/-in)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
10
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Vorbereiten und Steuern der Anlagen

Montageprogramme aufrufen und auf ggf. verkettete Stationen zuordnen, Produktionsprogrammänderungen durchführen, dabei auch Sondersituationen berücksichtigen (z. B. Varianten, Versuche). Internen Materialfluss steuern. Störungen analysieren und soweit möglich beheben. Ursachen für Stillstände analysieren und Maßnahmen zur Minimierung im Rahmen des Aufgabengebietes einleiten bzw. Verbesserungen vorschlagen. Bei drohenden Materialengpässen und auf Grund vorgeschriebener Mindestbestände

Nachbestellungen aufgeben.

Durchführen der Qualitätssicherung

Im Rahmen allgemeiner Prüfanweisungen Funktionsfähigkeit, Dichtheit, Beschaffenheit, Maßhaltigkeit prüfen. Ergebnisse feststellen und protokollieren. Fehlerarten nach Häufigkeit protokollieren, mit Werkstattleiter durchsprechen und ggf. Maßnahmen zur Fehlerminimierung vorschlagen. Prüfplanänderung mit Qualitätssicherung beraten, neue Qualitätssicherungsmaßnahmen umsetzen. Nacharbeiten veranlassen.

Wechseln von Werkzeugen und Wartung der Anlagen

Werkzeugwechsel ggf. unter Mithilfe der Maschinenbediener in allen Stationen nach Wechselplan oder Bedarf durchführen. Werkzeuge und Ersatzteile disponieren. Wartungsarbeiten terminlich einplanen, durchführen und Intervalle anpassen.

Führen von Mitarbeitern

Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.

BBG

StufePunkte
A AnlernenWissen und Können
-
-
B Ausbildung
Das Führen der Anlage erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung mit einschlägiger Fachrichtung (z. B. als Industriemechaniker/-in).
B213
E Erfahrung
Die Stillstandsminimierung, die Berücksichtigung von Sondersituationen und die Aufgaben der Qualitätssicherung erfordern eine Erfahrung von 2 bis 3 Jahren.
E35
D Denken
Das Steuern des Materialflusses, die Störungsanalyse und die Belegung der Stationen erfordern die Auswahl und Anwendung zutreffender Lösungswege aus bekannten Lösungsmustern.
D35
H Handlungsspielraum / Verantwortung
Die Produktionsprogrammänderungen, die Materialflusssteuerung und die Minimierung der Stillstandszeiten erfordern Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe.
H47
K Kommunikation
Die Vorbereitung der Montage und die Beratung bei Qualitätssicherungsmaßnahmen erfordern Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen.
K23
F Mitarbeiterführung
Das Führen der Mitarbeiter erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen.
F1
Summe Punkte
2
35