08.02.02.20 (Baden-Württemberg) Führen von Montageanlagen (Montageanlagenführer/-in)
- Laufende Nr
- 536
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.02
- SYS_3
- 08.02.02
- SYS_4
- 08.02.02.20
- ORGEINHEIT
- Montage
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Automatische Montage
- ERAAA
- Führen von Montageanlagen (Montageanlagenführer/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 10
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Vorbereiten und Steuern der Anlagen
Montageprogramme aufrufen und auf ggf. verkettete Stationen zuordnen, Produktionsprogrammänderungen durchführen, dabei auch Sondersituationen berücksichtigen (z. B. Varianten, Versuche). Internen Materialfluss steuern. Störungen analysieren und soweit möglich beheben. Ursachen für Stillstände analysieren und Maßnahmen zur Minimierung im Rahmen des Aufgabengebietes einleiten bzw. Verbesserungen vorschlagen. Bei drohenden Materialengpässen und auf Grund vorgeschriebener Mindestbestände
Nachbestellungen aufgeben.
Durchführen der Qualitätssicherung
Im Rahmen allgemeiner Prüfanweisungen Funktionsfähigkeit, Dichtheit, Beschaffenheit, Maßhaltigkeit prüfen. Ergebnisse feststellen und protokollieren. Fehlerarten nach Häufigkeit protokollieren, mit Werkstattleiter durchsprechen und ggf. Maßnahmen zur Fehlerminimierung vorschlagen. Prüfplanänderung mit Qualitätssicherung beraten, neue Qualitätssicherungsmaßnahmen umsetzen. Nacharbeiten veranlassen.
Wechseln von Werkzeugen und Wartung der Anlagen
Werkzeugwechsel ggf. unter Mithilfe der Maschinenbediener in allen Stationen nach Wechselplan oder Bedarf durchführen. Werkzeuge und Ersatzteile disponieren. Wartungsarbeiten terminlich einplanen, durchführen und Intervalle anpassen.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| A Anlernen | Wissen und Können - | - |
| B Ausbildung Das Führen der Anlage erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung mit einschlägiger Fachrichtung (z. B. als Industriemechaniker/-in). | B2 | 13 |
| E Erfahrung Die Stillstandsminimierung, die Berücksichtigung von Sondersituationen und die Aufgaben der Qualitätssicherung erfordern eine Erfahrung von 2 bis 3 Jahren. | E3 | 5 |
| D Denken Das Steuern des Materialflusses, die Störungsanalyse und die Belegung der Stationen erfordern die Auswahl und Anwendung zutreffender Lösungswege aus bekannten Lösungsmustern. | D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Produktionsprogrammänderungen, die Materialflusssteuerung und die Minimierung der Stillstandszeiten erfordern Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. | H4 | 7 |
| K Kommunikation Die Vorbereitung der Montage und die Beratung bei Qualitätssicherungsmaßnahmen erfordern Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen. | K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung Das Führen der Mitarbeiter erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen. | F1 Summe Punkte | 2 35 |